1.) Worum geht es?
Diese Schulung vermittelt die gesetzlichen Anforderungen aus den relevanten EASA-Verordnungen, insbesondere aus Part 21 Subpart G sowie weiteren luftrechtlich relevanten Subparts.
Im Fokus steht die praxisorientierte Anwendung und Umsetzung dieser Anforderungen im Qualitätsmanagementsystem (QMS) von Herstellungsbetrieben (POA) innerhalb der Luftfahrtindustrie.
Behandelt werden unter anderem:
- Interpretation und Umsetzung der luftrechtlichen Anforderungen in Prozessen und Verfahren
- Voraussetzungen für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Genehmigung sowie Pflichten des Genehmigungsinhabers und des Herstellungsbetriebs (POA)
Darüber hinaus wird der korrekte Umgang mit spezifischen Fachbegriffen geschult und deren Bedeutung im Qualitätsmanagementsystem eines Herstellungsbetriebs (POA) erläutert.
Praxisorientierte Themenbeispiele:
- Prototyping im Rahmen der Produktionsvorbereitung und Nachweisführung
- Prüfplanung, Prüfverfahren und Aufzeichnungen (ATP und ATR) als Teil der Konformitätsnachweise
- Schnittstellenmanagement zwischen DOA-POA, DOA-IPO und PO-PO zur Sicherstellung reibungsloser Prozesse
2.) Schulungsinhalte
Diese Schulung bietet einen umfassenden Überblick über die luftrechtlichen Anforderungen nach EASA Part 21 und deren praktische Umsetzung im Herstellungsbetrieb (POA).
Im Fokus stehen die europäischen und nationalen Regularien, das Qualitätsmanagementsystem (QMS) sowie die Konformitätsbewertung und Freigabeprozesse in der Luftfahrtindustrie.
2.1. Klärung von Begriffen
2.2. Luftfahrzeugsicherheit
2.3. Behörden und Organisationen
2.4. Anforderungen und Standards
Überblick über die wichtigsten Regelwerke:
- VO (EU) 2018/1139, VO (EU) 748/2012, AMC/GM
- Interpretation und Umsetzung des europäischen Luftrechts in Deutschland
- Deutsches Luftrecht und Entstehung luftrechtlicher Anforderungen
- Kommunikation zwischen verschiedenen Luftrechtssystemen
Umsetzung der Anforderungen im Qualitätsmanagementsystem (QMS)
2.5. EU 748/2012 Part 21, Subpart A, Allgemeine Bestimmungen
2.6. EU 748/2012 Part 21, Subpart G, Interpretation und Umsetzung in einem Unternehmen
2.7. EU 748/2012 Part 21, Subpart K, Bau- und Ausrüstungsteile (inkl. Standardteilen und Verbrauchsmaterialien)
2.8. EU 748/2012 Part 21, Subpart Q, Kennzeichnung von Produkten und Bau- und Ausrüstungsteilen
2.9. EU 748/2012 Part 21, Subpart P, Fluggenehmigung im Herstellungsbetrieb
2.10. Konformitätserklärung EASA Form 52
2.11. Freigabebescheinigung EASA Form 53
Optional:
2.12. Konformitäts- und Freigabebescheinigung EASA Form 1
3.) Zielgruppe
Diese Schulung richtet sich an Fach- und Führungspersonal aus Herstellungsbetrieben (POA) der Luftfahrtindustrie,
die eine Neugenehmigung als Production Organisation anstreben, ihren Genehmigungsumfang erweitern möchten
oder zur Aufrechterhaltung einer bestehenden Genehmigung sowie zur Sicherung der Personalqualifikation eine Auffrischung und Aktualisierung luftrechtlicher Kenntnisse benötigen.
Teilnehmende Zielgruppen:
- Manager (ACM)
- Quality Manager (QM)
- Leiter Herstellung (HoP)
- Arbeitsvorbereiter (AV, AVOR)
- Certifying Staff (CS) und anderes Prüfpersonal
- ggf. weiteres, luftrechtlich relevantes Personal
4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN
4.1. Schwerpunkte und Fokus
Die Schulung ist für Herstellungsbetriebe (POA) konzipiert, die je nach Rating – beispielsweise A-Rating für die Herstellung von Luftfahrzeugen, B-Rating für Triebwerke oder Propeller oder C1/C2-Rating für die Produktion von Bau- und Ausrüstungsteilen –
ihre Prozesse optimieren oder ihre Genehmigung erweitern möchten.
Je nach Genehmigungsumfang und betrieblichem Bedarf können die Schulungsinhalte individuell angepasstwerden, um gezielt auf die Anforderungen des jeweiligen Ratings und der EASA Part 21-Regularien einzugehen.
4.2. Teilnahmevoraussetzungen
Grundkenntnisse im Umgang mit luftrechtlichen Regularien und Industrie-Qualitätsstandards sind wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung.
Nach vorheriger Absprache kann das Schulungsniveau individuell an die Vorkenntnisse und Qualifikationen der Teilnehmenden angepasst werden.