PART 21, SUBPART J (DOA)

Qualität und Sicherheit basieren auf transparenten und reproduzierbaren Prozessen.

Der Weg zur Zulassung eines Luftfahrtprodukts – ob Flugzeug, Triebwerk oder Propeller – sowie die Genehmigung von Änderungen an bestehenden Produkten beginnt mit klar definierten und nachvollziehbaren Abläufen. Nur durch strukturierte Prozesse lassen sich regulatorische Anforderungen sicher erfüllen und eine nachhaltige Lufttüchtigkeit gewährleisten.

Consulting-Leistungen der ACC

Grundlage für die Entwicklung und Zulassung von Luftfahrtprodukten

 

1. Wann ist eine DOA erforderlich?

Unternehmen, die Luftfahrtprodukte wie Flugzeuge, Triebwerke oder Propeller entwickeln oder Änderungen an bestehenden Mustern vornehmen, benötigen in der Regel eine Design Organisation Approval (DOA) gemäß (EU) 748/2012, EASA Part 21, Subpart J.

Dies gilt ebenso für die Entwicklung von Bauteilen und Ausrüstungen – etwa Strukturelementen, Fahrwerken, Avionik oder ETSO-Artikeln – nach den geltenden Certification Specifications (CS).

Für Organisationen mit klar abgegrenztem und begrenztem Entwicklungsumfang können alternative Verfahren gemäß 21.A.14 (Alternative Procedures to DOA – ADOA) zur Anwendung kommen.

 

2. Nachweis der Zertifizierungskonformität

2.1 Anforderungen und formaler Konformitätsnachweis

Der Antragsteller – juristische oder natürliche Person – muss nachweisen, dass sämtliche Zertifizierungsspezifikationen erfüllt werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Entwurfsstandards der jeweiligen Luftfahrzeugkategorie
  • Umweltanforderungen
  • Betriebliche Eignungsdaten
  • gegebenenfalls Special Conditions

Der Nachweis erfolgt gemäß den Anforderungen von EASA Part 21, Subpart J sowie weiteren einschlägigen Subparts (u. a. A, B, D, E, K, P und Q) und auf Basis der genehmigten Verfahren der Organisation.

Nach erfolgreicher Durchführung können – abhängig vom Genehmigungsumfang – folgende Erklärungen ausgestellt werden:

  • Declaration of Compliance (DoC)
  • Declaration of Design and Performance (DDP) – ausschließlich für ETSO-Artikel

Die Konformität ist innerhalb des Design Management Systems (DMS) nachzuweisen.

2.2 Systemische Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit

Um die Eignung einer Organisation für die Genehmigung eines bestimmten Designs nachzuweisen, müssen klare organisatorische und prozessuale Voraussetzungen geschaffen und dokumentiert werden.

Grundsatz: Je komplexer oder innovativer ein Produkt oder eine Änderung, desto höher sind die Anforderungen an das Design Management System (DMS).

Folgende Voraussetzungen können erfüllt werden, um die Eignung einer Organisation für die gewünschte Genehmigung eines bestimmten Designs nachzuweisen:

* For definitions see (EU) 748/2012 Article 1

** For definitions see GM 21.A.112B

*** Upon Agency agreement
Quelle: EASA

 

3. Das Design Management System (DMS)

Das Design Management System (DMS) – regulatorisch als Design Assurance System gemäß 21.A.239 und 21.A.243bezeichnet – ist das zentrale Steuerungs- und Überwachungssystem für Designs und Designänderungen im Rahmen einer DOA.

Es bildet die Grundlage für:

  • die Steuerung von Entwicklungsprojekten
  • die Sicherstellung der Zertifizierungskonformität
  • die Überwachung externer Design-Unterauftragnehmer
  • die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit im Verantwortungsbereich

3.1 Integration des Safety Management Systems (SMS)

Das Safety Management System (SMS) ist integraler Bestandteil des DMS.

Es dient dazu:

  • Gefahren für das Produkt, Produktänderungen oder die Design Organisation frühzeitig zu identifizieren
  • sicherheitsrelevante Risiken systematisch zu bewerten
  • geeignete Minderungsmaßnahmen festzulegen und deren Wirksamkeit kontinuierlich zu überwachen

Damit wird sichergestellt, dass sicherheitsrelevante Aspekte proaktiv und strukturiert gesteuert werden.

3.2 Kernelemente der Systemintegrität

Ein wirksames DMS basiert auf zwei unabhängigen Kontrollmechanismen, die in den genehmigten Organisationsverfahren definiert und behördlich überwacht werden:

a. Design-Kontrolle (Produktbezogen)
Unabhängige Entwurfsprüfung durch einen Compliance Verification Engineer (CVE) nach dem Vier-Augen-Prinzip. Sichert die technische Integrität einzelner Designs.

b. Systemüberwachung (Organisationsbezogen)
Implementierung einer Independent System Monitoring Function (ISM) zur kontinuierlichen Bewertung der Systemwirksamkeit. Gewährleistet die organisatorische Integrität und dauerhafte Genehmigungsfähigkeit.


4. Organisatorische Voraussetzungen für die DOA

Für den Aufbau eines Entwicklungsbetriebs gemäß EASA Part 21, Subpart J sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Aufbau geeigneter technischer, organisatorischer und personeller Strukturen
  • Erstellung eines Design Organisation Handbook (DOH) zur Beschreibung des Design Management Systems (DMS)
  • Berücksichtigung der relevanten Part-21-Abschnitte (J, A, B, D, E, K, P, Q)
  • Erstellung eines Flight Test Operations Manual (FTOM), sofern Testflüge durchgeführt werden

Eine Genehmigung als Design Organisation (DOA) ist nur möglich, wenn diese Elemente strukturiert implementiert und dokumentiert sind.


5. Unsere Unterstützung im Bereich DOA

Wir begleiten Sie beim Aufbau oder der Optimierung Ihres Entwicklungsbetriebs gemäß EASA Part 21, Subpart J – bis zur erfolgreichen Genehmigung als Design Organisation.

Unser Leistungsportfolio umfasst unter anderem:

  • Entwicklung und individuelle Anpassung Ihres Design Organisation Handbook (DOH) – abgestimmt auf Ihre Organisation und Ihre konkreten Entwicklungstätigkeiten
  • Erstellung oder Optimierung eines Flight Test Operations Manual (FTOM)
  • Schulung und Coaching Ihres Personals zu relevanten Prozessen, regulatorischen Anforderungen und Standards
  • Gap-Analyse Ihres bestehenden Systems gegenüber den Anforderungen von Part 21 (insbesondere J, A, B, D, E, K, P, Q)
  • Durchführung interner Audits sowie Pre-Approval-Audits vor dem offiziellen EASA-Audit (Phase 3)
  • Interim Management für die Independent System Monitoring (ISM)
  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von EASA-Audits und Fachmeetings

Unser Ziel ist eine strukturierte, auditfeste und praxistaugliche DOA-Lösung – regulatorisch belastbar und effizient umgesetzt.

Weitere Beratungen

Wir unterstützen Sie mit einer individuell konzipierten Beratung, die gezielt auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens ausgerichtet ist.

PRODUKTZULASSUNG UND ERGÄNZENDE PRODUKTZULASSUNG (TC UND STC)

Produkte wie Luftfahrzeuge, Triebwerke und Propeller sowie die darin verbauten Teile benötigen eine Zertifizierung in Übereinstimmung mit den geltenden Regularien.

ADVANCED PRODUCT QUALITY PLANING (APQP)

Ziel dieser Vorgehensweise ist es, eine ganzheitliche Produktplanung oder eine Änderung am Produkt sicherzustellen und letztendlich zu kontrollieren, dass alle Phasen der Produktrealisierung rechtzeitig abgeschlossen werden.

DROHNEN / UAS / UAV

Drohnen ermöglichen effiziente und flexible Luftoperationen in verschiedensten Industrien. Wir unterstützen bei Entwicklung, Nachweisführung und EASA-konformer Zulassung, damit UAS sicher, zuverlässig und regelkonform betrieben werden können.