1.) WARUM WIRD EINE DESIGNORGANISATION BENÖTIGT?
Wer Luftfahrtprodukte wie Flugzeuge, Triebwerke oder Propeller, Modifikationen an bestehenden Produkten sowie die dazugehörigen Teile und Ausrüstungen – etwa Strukturelemente, Fahrwerke, Avionik oder andere Komponenten – oder ETSO-Artikel gemäß den geltenden Konstruktionsnormen (CS – Certification Specifications) entwickeln möchte, benötigt eine Genehmigung als Entwicklungsbetrieb gemäß (EU) 748/2012, Part 21, Subpart J (DOA).
Dies bedeutet, dass eine juristische oder natürliche Person (Antragsteller) nachweisen muss, dass sie alle relevanten Zertifizierungsspezifikationen erfüllt. Dazu gehören unter anderem die Entwurfsstandards für jede Luftfahrzeugkategorie, Umweltanforderungen, betriebliche Eignungsdaten sowie gegebenenfalls besondere Bedingungen. Der Nachweis erfolgt entsprechend den Anforderungen der einschlägigen Abschnitte von EASA Part 21, Subpart J sowie weiterer relevanter Subparts, wie beispielsweise A, B, D, E, K, P und Q.
Als Nachweis der Einhaltung der Zertifizierungsspezifikationen können nach erfolgter Zulassung folgende Zeugnisse ausgestellt werden:
- Übereinstimmungserklärung (Declaration of Compliance)
- DDP (Declaration of Design and Performance) – nur für ETSO-Artikel
Der Nachweis der Übereinstimmung muss gemäß den genehmigten Verfahren innerhalb des Design Management Systems (DMS) erbracht werden.
Je höher die Komplexität und/oder die Neuheit eines Produkts – sei es Flugzeug, Triebwerk oder Propeller – oder einer Änderung eines bereits zugelassenen Produkts, desto höher sind auch die Anforderungen an das Design Management System (DMS).
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Design Organisation nach alternativen Verfahren (ADOA) – nur für begrenzte Design-Tätigkeiten – eine vereinfachte Anforderung gemäß 21.A.14 erfüllen kann.
2.) OPTIONEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN VON TEIL 21 (DOA)
Folgende Voraussetzungen können erfüllt werden, um die Eignung einer Organisation für die gewünschte Genehmigung eines bestimmten Designs nachzuweisen:

* For definitions see (EU) 748/2012 Article 1 ** For definitions see GM 21.A.112B *** Upon Agency agreement Quelle: EASA
3.) DESIGN MANAGEMENT SYSTEM (DMS)
Das Design Management System (DMS) ist ein zentrales System zur Kontrolle und Überwachung von Designs und Designänderungen an Produkten und Teilen, die unter die jeweiligen Genehmigungsbedingungen fallen.
Ein wesentlicher Bestandteil des DMS ist das Sicherheitsmanagementsystem (SMS). Ziel des SMS ist es, Gefahren für das Produkt, seine Änderungen oder die Design Organisation in Bezug auf die Flugsicherheit zu identifizieren und zu bewerten, die damit verbundenen Risiken zu managen, geeignete Risikominderungsmaßnahmen zu implementieren und deren Wirksamkeit kontinuierlich zu überprüfen.
Kurz gesagt: Die etablierten technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen müssen die Anforderungen von EASA Part 21, Subpart J vollständig abdecken.
Das DMS muss darüber hinaus alle externen Organisationen – wie beispielsweise Design-Unterauftragnehmer – kontrollieren, die an den Designaktivitäten beteiligt sind.
Das Design Management System basiert auf zwei zentralen Säulen:
- Design-bezogen: Durchführung einer unabhängigen Entwurfsprüfung nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ durch einen Compliance Verification Engineer (CVE)
- DMS-bezogen: Implementierung einer Independent System Monitoring Function (ISM) zur kontinuierlichen Überwachung und Bewertung des Gesamtsystems
4.) DER WEG ZU EINER ZUGELASSENEN ENTWICKLUNGSORGANISATION (DOA)
Um einen Entwicklungsbetrieb (Design Organisation, DO) gemäß EASA Part 21, Subpart J zu errichten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Bereitstellung technischer, organisatorischer und personeller Anforderungen gemäß EASA Part 21, Subpart J
- Erstellung eines Konstruktionshandbuchs (Design Organisation Handbook, DOH), das das Design Management System (DMS) beschreibt und die relevanten Anforderungen der EASA Part 21 Abschnitte J, A, B, E, D, K, P und Q berücksichtigt
- Erstellung eines Flight Test Operations Manual (FTOM) – nur erforderlich für Entwicklungsbetriebe, die neue Produkte entwickeln oder bestehende Produkte ändern und im Rahmen dessen Testflüge durchführen müssen
5.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH VON TEIL 21, ABSCHNITT J (DOA)
Wir unterstützen unsere Kunden beim Aufbau von Entwicklungsbetrieben gemäß EASA Part 21, Subpart J sowie bei der Erlangung der Genehmigung als Design Organisation (DOA). Unser Leistungsportfolio umfasst unter anderem:
- Entwicklung oder Bereitstellung hochwertiger Design-Organisationshandbücher (DOH), individuell zugeschnitten auf Ihre Organisation und die Art der Entwicklungstätigkeiten
- Erstellung oder Bereitstellung von Flight Test Operations Manuals (FTOM) in höchster Qualität
- Schulung und Coaching Ihres Personals im Hinblick auf relevante Prozesse, Anforderungen und Standards
- Lückenanalyse: Vergleich des implementierten Konstruktionssystems mit den Anforderungen von EASA Part 21, insbesondere den Abschnitten J, A, B, E, D, K, P und Q
- Durchführung interner Audits, einschließlich Pre-Approval Audits vor offiziellen EASA-Genehmigungsaudits in Phase 3 (vor dem dritten Checkpoint)
- Interim Management für die Independent System Monitoring (ISM)-Funktion
- Begleitung von EASA-Audits und Meetings – von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur Nachbereitung