1.) WOFÜR BENÖTIGT MAN EINEN GENEHMIGTEN HERSTELLUNGSBETRIEB (POA)?
Wer – juristische oder natürliche Person – Produkte wie Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller oder Bau- und Ausrüstungsteile, einschließlich ETSO-Artikeln, gemäß genehmigten Konstruktionsunterlagen herstellt, benötigt eine behördliche Genehmigung als Herstellungsbetrieb (POA – Production Organisation Approval).
Der POA-Inhaber darf im Rahmen seiner Vorrechte folgende Tätigkeiten ausüben:
- Herstellung von Luftfahrzeugen, Bau- und Ausrüstungsteilen sowie ETSO-Artikeln gemäß dem genehmigten Umfang und der Fähigkeitsliste (Capability List).
- Ausstellung von Konformitäts- und Freigabebescheinigungen im Rahmen seiner Vorrechte für Luftfahrzeuge, Bau- und Ausrüstungsteile sowie ETSO-Artikel nach Abschluss der Herstellung.
2.) DER WEG ZUM GENEHMIGTEN HERSTELLUNGSBETRIEB (POA)
Als Hauptvoraussetzung für die Einrichtung eines genehmigten Herstellungsbetriebes (POA – Production Organisation Approval) gilt das Vorhandensein einer sogenannten DO-PO-Vereinbarung (Design Organisation – Production Organisation) gemäß 21.A.133(c).
Kurz gesagt: Der Halter der Musterzulassung, beispielsweise ein genehmigter Entwicklungsbetrieb, muss alle anwendbaren Konstruktionsunterlagen an den Herstellungsbetrieb übergeben und Schnittstellenverfahrenvereinbaren, die von beiden Betrieben einzuhalten sind – etwa bei der Erstellung von Produktionsunterlagen oder beim Management von Bauabweichungen.
Das System des Herstellungsbetriebs kann in bestehende Managementsysteme gemäß DIN EN ISO 9001 oder EN 9100 integriert werden.
3.) PFLICHTEN EINES GENEHMIGTEN HERSTELLUNGSBETRIEBES (POA) GEM. PART 21, SUBPART G
Die Sicherstellung der Konformität eines Produkts oder eines Bau- und Ausrüstungsteils mit den anwendbaren Konstruktionsdaten (As Built / As Designed) erfolgt im Rahmen des Produktionsmanagementsystems (PMS) und umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung (EASA Form 52) für neue Luftfahrzeuge, für die eine Musterzulassungvorliegt.
- Ausstellung einer Freigabebescheinigung (EASA Form 53) für Luftfahrzeuge, die eine Instandhaltung vor der Auslieferung benötigen.
- Genehmigung von Flugbedingungen (EASA Form 18b) sowie Ausstellung einer Fluggenehmigung (EASA Form 20).
- Ausstellung einer Konformitäts- bzw. Freigabebescheinigung (EASA Form 1 „NEU“) für Bau- und Ausrüstungsteile nach genehmigten Konstruktionsdaten.
- Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung (EASA Form 1 „PROTOTYPE“) auf Basis nicht genehmigter, anwendbarer Konstruktionsunterlagen – beispielsweise für Vorserienprodukte oder Prüf- und Testmuster.
4.) WAS WIRD BENÖTIGT UM EINE GENEHMIGUNG ALS HERSTELLUNGSBETRIEB (POA) ZU ERREICHEN?
Wenn die Voraussetzungen für eine Genehmigung – wie beispielsweise eine DO-PO-Vereinbarung – gegeben sind, sollten folgende Themen berücksichtigt und umgesetzt werden:
Für neue Produkte (z. B. Flugzeuge, Hubschrauber, Ballone, Triebwerke, Propeller):
- Einrichtung eines Produktionsmanagementsystems (PMS) gemäß 21.A.139, einschließlich eines Production Organisation Handbuchs (POH / POE / QMH) sowie eines Flight Test Operations Manual (FTOM) (nur für komplette Luftfahrzeuge).
- Bereitstellung technischer, organisatorischer und personeller Ressourcen gemäß 21.A.145, um die Anforderungen aus Part 21, Subpart G zu erfüllen (21.A.165 – Pflichten des Inhabers).
- Bei der Einrichtung des Produktionsmanagementsystems (PMS) müssen die Sicherheitsmanagementanforderungen (Safety Management System – SMS) zwingend berücksichtigt und umgesetzt werden.
5.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH PART 21, SUBPART G (POA)
Unsere Leistungen zur Unterstützung bei der Einrichtung und Genehmigung von Herstellungsbetrieben (Production Organisation Approval – POA) umfassen unter anderem:
- Erstellung von Konzepten und Plänen zur Etablierung von Herstellungsbetrieben unter Erfüllung aller Genehmigungsvoraussetzungen gemäß Part 21, Subpart G.
- Ermittlung des Übereinstimmungsgrades (Gap-Analyse) zwischen bestehenden Verfahren (z. B. gemäß ISO 9001, EN 9100 oder anderen Standards) und den Anforderungen aus Part 21, Subpart G sowie weiteren relevanten Subparts.
- Unterstützung bei der Erstellung von Projektmanagementplänen und Arbeitspaketen auf Grundlage der Gap-Analyse unter Berücksichtigung interner Kapazitäten und Ressourcen.
- Lieferung und Anpassung hochwertiger, generischer Herstellungsbetriebshandbücher und Qualitätsmanagementhandbücher (POH / POE / QMH) sowie zugehöriger Verfahren und Formblätter – in deutscher oder englischer Sprache.
- Lieferung und Anpassung hochwertiger Flight Test Operations Manuals (FTOM).
- Bereitstellung und Erstellung von Compliance Checklisten (CCL) für das gesamte System.
- Durchführung interner und externer Audits
- Interim Management im Bereich Qualitätsmanagement (QM).
- Beratung zur effizienten Umsetzung von Anforderungen aus Part 21, Subpart G sowie zur Verfahrens- und Prozessoptimierung.
- Einführung von Sicherheitsmanagementsystemen (Safety Management System – SMS).
- Entwicklung maßgeschneiderter Schulungskonzepte, abgestimmt auf den Genehmigungsumfang (z. B. Human Factors, SMS, Part 21 Subpart G, Luftrecht).
- Feststellung der Konformität für Certifying Staff, Materialwirtschaft und Lieferantenmanagement.
- Projektbegleitendes Coaching von Mitarbeitern und Teams (z. B. Qualitätsmanager, Betriebsleiter, Certifying Staff, Einkäufer, Arbeitsplaner, Projektmanager).
Für Betriebe der General Aviation (ELA 1- und ELA 2-Luftfahrzeuge) berücksichtigen wir selbstverständlich die AMC-ELA bei der Erstellung von Konzepten, Projektplänen, Handbüchern und Verfahren.