­PART 145 (MOA)

QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIEDERHOLBARE PROZESSE.

Consulting-Leistungen der ACC

1.) SYSTEMANFORDERUNGEN AN DEN GENEHMIGTEN INSTANDHALTUNGSBETRIEB (MOA – MAINTENANCE ORGANISATION APPROVAL)

Wer zertifizierte Produkte – wie Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller, sowie Bau- und Ausrüstungsteile oder ETSO-Artikel – gemäß den genehmigten Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (ICA – Instructions for Continuing Airworthiness) instand hält, benötigt dafür eine behördliche Genehmigung.

Obligatorischer Genehmigungsstandard:
Die Genehmigung gemäß (EU) 1321/2014, Part 145 gilt für die Instandhaltung von gewerbsmäßig und privat betriebenen Luftfahrzeugen sowie deren Komponenten.
Die Zulassung als Instandhaltungsbetrieb erstreckt sich ausschließlich auf den sogenannten Arbeitsumfang (SoW – Scope of Work), der die komplette Instandhaltung von Luftfahrzeugen und/oder von Bau- und Ausrüstungsteilen umfasst.

2.) HAUPTAUFGABEN EINES GENEHMIGTEN INSTANDHALTUNGSBETRIEBES

Die Hauptaufgabe eines genehmigten Instandhaltungsbetriebes besteht darin, sicherzustellen, dass die beauftragte Instandhaltung gemäß Part 145 und den genehmigten Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (ICA) ordnungsgemäß durchgeführt und freigegeben wird.

2.1. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG ALS INSTANDHALTUNGSBETRIEB

Wichtige Voraussetzungen für die Genehmigungsaktivitäten seitens der zuständigen Behörde sowie für die Antragstellung (EASA Form 2) sind:

  •  Vorhandensein technischer, organisatorischer und personeller Voraussetzungen, die für den beauftragten Arbeitsumfang erfüllt sein müssen. Dazu zählen unter anderem: das Vorhandensein von Certifying Staff zur Freigabe von Luftfahrzeugen oder Bau- und Ausrüstungsteilen für den Betrieb nach erfolgter Instandhaltung.
  • eine präzise Auftragsplanung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (AMM, CRM, CMM, SRM etc.)
  • die Benennung einer Funktion als Sicherheitsmanager
  • das Vorliegen aktueller Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (AMM, CRM, CMM, SRM etc.)
  • sowie das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten, Werkzeuge und sonstiger Ausrüstungen, um die Instandhaltung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen des DAH* (Design Approval Holder) durchführen zu können

3.) PART 145 FORDERT EIN QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM (QMS)

Zur effektiven und transparenten Steuerung aller Prozesse und Verfahren muss ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) eingerichtet werden, das in einem Instandhaltungsbetriebshandbuch (MOE/MOH – Maintenance Organisation Exposition / Maintenance Organisation Handbuch) gemäß 145.A.70 beschrieben ist.

3.1. WICHTIGE SYSTEM- UND PRODUKTRELEVANTE VERFAHREN

Die Verfahren des genehmigten Instandhaltungsbetriebes (MOA) müssen u.a. folgende Anforderungen berücksichtigen:

  • Ressourcenbasierte Planung von Instandhaltungsaufträgen
  • Qualifizierung der Mitarbeiter und des freigabeberechtigten Personals (Certifying Staff),
  • Auswahl und Überwachung der externen Zulieferer (Lieferantenmanagement),
  • Ereignismanagement (Occurrence Reporting),
  • Sicherheitsmanagement,
  • Fortlaufende Überwachung des Managementsystems im Rahmen des Compliance Monitoring (z.B. durch interne Audits),
  • Management von signifikanten Änderungen im MO,
  • Ausstellung von Freigabebescheinigungen (CRS) nach Abschluss von Instandhaltung,
  • Beschaffung, Lagerhaltung und Bereitstellung von Teilen und Materialien für die Instandhaltung,
  • Archivierung von Aufzeichnungen.

3.2. PRIVILEGIEN

Privilegien eines genehmigten Instandhaltungsbetriebes (MOA) können sein:

  • Ausstellung einer Freigabebescheinigung (CRS) nach Beendigung der Instandhaltung für ein Luftfahrzeug (145.A.50(a)),
  • Ausstellung einer Freigabebescheinigung EASA Form 1 nach Beendigung der Instandhaltung für eine Komponente für folgende Tätigkeiten (145.A.50(d)):
    • Überholung (Overhauled),
    • Reparatur (Repaired),
    • Inspektion / Test (Inspected / Tested),
    • Geändert (Modified),
  • Ausstellung von Freigabebescheinigung EASA Form 123 nach Implementierung einer Standardänderung / Standardreparatur in ein ELA 1 oder ELA 2 Luftfahrzeug.

4.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH PART 145

4.1. Beratung

  • Unterstützung bei der Etablierung von Prozessen gem. Part 145,
  • Unterstützung bei der Etablierung von kompletten Managementsystemen gem. Part 145,
  • Prozess- und Verfahrensoptimierung in Instandhaltungsbetrieben nach Part 145,
  • Unterstützung bei der Erweiterung des Genehmigungsumfangs (Scope of Work),
  • Interim Management im Bereich Compliance-Monitoring-Management (CMM),
  • Beratung zur effizienteren Umsetzung von Anforderungen aus dem Part 145, Verfahrens- und Prozessoptimierung,
  • Einführung von Sicherheitsmanagementsystemen (Safety-Management-System (SMS)),
    auf den Genehmigungsumfang zugeschnittene Schulungskonzepte (Human factors, SMS Part 145, Luftrecht, Feststellung der Konformität für Certifying Staff, Materialwirtschaft und Lieferantenmanagement, etc.),
  • Projektbegleitendes Coaching der Mitarbeiter / Teams (Compliancemanager, Betriebsleiter, Certifying Staff, Einkäufer, Instandhaltungsplaner, Arbeitsplaner, Projektmanager, etc.).

4.2. Produkte

  • Generisches Qualitätsmanagement-Handbuch mit Verfahren
  • Formblätter und Checklisten (je nach Bedarf und Komplexität)

Weitere Beratungen

Wir bieten Ihnen eine individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnittene Beratung im Bereich der Luftfahrzeuginstandhaltung und Part-145-Zulassung.

PRODUKTZULASSUNG UND ERGÄNZENDE PRODUKTZULASSUNG (TC UND STC)

Produkte wie Luftfahrzeuge, Triebwerke und Propeller sowie die darin verbauten Bau- und Ausrüstungsteilebenötigen eine Zertifizierung gemäß den geltenden luftrechtlichen Vorschriften und Regularien.

ADVANCED PRODUCT QUALITY PLANING (APQP)

Ziel dieser Vorgehensweise ist es, eine ganzheitliche Produktplanung sowie mögliche Änderungen am Produkt sicherzustellen und letztlich zu gewährleisten, dass alle Phasen der Produktrealisierung termingerecht abgeschlossen werden.

DROHNEN / UAS / UAV