1. Produktzertifizierung und Produktänderungen
Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller sowie deren Bauteile und Ausrüstungen unterliegen den geltenden luftfahrtrechtlichen Zertifizierungsanforderungen. Der Umfang der Zertifizierung richtet sich nach der jeweiligen Luftfahrzeugkategorie sowie nach Art und Umfang des Produkts oder der vorgesehenen Änderung.
Nach erfolgreicher Zertifizierung erteilt die zuständige Behörde – in der Europäischen Union die EASA – eine entsprechende Konstruktionsgenehmigung. Diese kann beispielsweise folgende Formen annehmen:
- Musterzulassung (Type Certificate – TC)
- Ergänzende Musterzulassung (Supplemental Type Certificate – STC)
- Genehmigungen für größere oder kleinere Änderungen
- Genehmigungen für Reparaturen
In bestimmten Fällen können genehmigte Entwicklungsbetriebe (DOA) im Rahmen ihrer erteilten Berechtigungen selbst entsprechende Genehmigungen ausstellen.
Zertifizierung von Teilen und Ausrüstungen
Die Zertifizierung von Teilen und Ausrüstungen erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Produktzertifizierung und ist Bestandteil des jeweiligen Musterzertifikats oder entsprechender Änderungen am Musterzertifikat des Gesamtprodukts.
Eine Ausnahme bilden Ausrüstungen, die eigenständig gemäß CS-ETSO und EASA Part 21, Subpart O zertifiziert werden.
Organisatorische Voraussetzungen
Für die Durchführung einer Produktzertifizierung oder einer Änderung an einer bestehenden Zertifizierung müssen die organisatorischen Anforderungen gemäß EASA Part 21 erfüllt sein.
Je nach Produktkategorie kann die Zertifizierung erreicht werden, wenn eine der folgenden organisatorischen Voraussetzungen nachgewiesen wird:
- Nachweis der Fähigkeiten über ein Zertifizierungsprogramm gemäß 21.A.14(c)
- Nachweis der Fähigkeiten über die Vereinbarung alternativer Verfahren (ADOA) gemäß 21.A.14(b)
- Nachweis der Fähigkeiten über die Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (DOA) gemäß 21.A.14(a)
1.1 Anforderungen als Grundlage für die Zertifizierung oder Änderung von Produkten – abhängig von der jeweiligen Produktkategorie
Bei der Entwicklung eines Luftfahrtprodukts oder der Durchführung einer Designänderung müssen verschiedene Anforderungen berücksichtigt werden, darunter:
- Bauvorschriften (Certification Specifications, CS)
- Umweltschutzvorschriften
- Betriebliche Eignungsdaten (Operational Suitability Data, OSD)
- Sonderbedingungen (Special Conditions, SC) – festgelegt durch die EASA
- Spezifische Kundenanforderungen
- Spezifische betriebliche Anforderungen
- Industriestandards
- u.a.
1.2 Verifikation der Anforderungsumsetzung im Produktdesign oder bei Produktänderungen
Die Verifikation der Umsetzung der oben genannten Anforderungen wird gemäß den festgelegten „Means of Compliance“ (MoC) geplant und durchgeführt, unter Berücksichtigung des jeweiligen EASA Level of Involvement (LOI).
Je nach Produktkategorie (z. B. komplex oder nicht komplex) oder Art der Änderung (klein, groß, signifikant) sowie in Abhängigkeit von der Designkritikalität und dem Innovationsgrad können zusätzliche Sicherheitsanalysen und Bewertungen erforderlich sein.
Die Verifikation basiert auf einer umfassenden Designqualifizierung durch Inspektionen und Tests.
Die Kategorisierung sollte dabei gemäß Appendix A to AMC 21.A.15(b) erfolgen.

Nachfolgend ist ein beispielhafter Ablauf eines Zertifizierungsprozesses (in groben Zügen) dargestellt. Dieser berücksichtigt die Anforderungen aus EASA Part 21, Subpart J (Design Management System, DMS) sowie die Richtlinien
- ARP 4754 – Guidelines for the Development of Civil Aircraft and Systems
- ARP 4761 – Guidelines and Methods for Conducting the Safety Assessment Process on Civil Airborne Systems and Equipment

Abkürzungen gemäß ARP 4761:
FHA – Functional Hazard Assessment
PASA – Preliminary Aircraft Safety Assessment
CCA – Common Cause Analysis
PSSA – Preliminary System Safety Assessment
1.3 Ausstellung des Zertifikats – Voraussetzungen und Bedingungen
- Nachweis der Übereinstimmung mit Zertifizierungsanforderungen ist erbracht
- Funktion des Luftfahrzeugs oder der durchgeführten Änderung sowie die Systemfunktionen erfüllen alle relevanten Anforderungen
- Qualifizierung von Teilen und Systemen durch Inspektionen und Tests ist abgeschlossen
- Flugtests wurden erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen
- Konstruktionsunterlagen (Design Data) liegen vollständig vor
- Betriebsanweisungen (z. B. Aircraft Maintenance Manual – AMM, Aircraft Flight Manual – AFM) wurden erstellt und stehen zur Verfügung
2. ACC-Dienstleistungen im Bereich Produktzertifizierung und Produktänderungen
Wir unterstützen unsere Kunden umfassend bei der Entwicklung und Zertifizierung von Luftfahrzeugen, Systemen und Teilen – von der Konzeptphase bis zur Serienfertigung. Unser Leistungsportfolio umfasst dabei folgende Schwerpunkte:
Konzept- und Entwicklungsphase
- Erstellung und Bewertung von Concept Designs
- Erarbeitung von Produktentwicklungsplänen (Product Development Plans) inklusive Statement of Work – von der Entwicklung über die Zertifizierung und Herstellung bis zum After-Sales-Service, basierend auf ARP 4754A, APQP und weiteren relevanten Normen
- Erstellung von Zertifizierungsprogrammen unter Berücksichtigung aller Zertifizierungsanforderungen (z. B. Bauvorschriften, Umweltschutzvorschriften)
- Zertifizierungsbasis
- Testplanung und Prototyping
- Design-Verifikation für Luftfahrzeuge, Systeme und Komponenten
Durchführung von Sicherheitsanalysen und Bewertungen
- Erarbeitung und Implementierung von Designsicherheitskonzepten zur Identifikation von Designschwachstellen und Ausfallpunkten bezogen auf die Funktion von Systemen und Komponenten
- Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen zur Minimierung von Designrisiken nach den Methodiken gemäß ARP 4761
- Bewertung nicht sicherheitsrelevanter Teile gemäß 21.A.307(b)(3)
Qualifizierung von Teilen, einschließlich ETSO- und COTS-Komponenten
- Nachweisführung und Entwicklung von Testplänen für Teile und Komponenten
Durchführung umfangreicher Prototyping-Aktivitäten
- Organisation der Fertigung von Prototypenteilen
- Sicherstellung der Konformität von Testartikeln (z. B. Testkörper) gemäß relevanter Anforderungen
- Vorbereitung der Überführung von der Prototypenfertigung in die Serienproduktion
- Durchführung von Rezertifizierungsaktivitäten – vom Prototyp bis zur neuen Serienversion