Genehmigter Herstellungsbetrieb nach EASA Part 21
1. Wann ist eine POA erforderlich?
Wer Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller oder Bau- und Ausrüstungsteile – einschließlich ETSO-Artikel – gemäß genehmigten Konstruktionsunterlagen herstellt, benötigt eine behördliche Genehmigung als Production Organisation Approval (POA) gemäß EASA Part 21.
Dies gilt für juristische ebenso wie für natürliche Personen, die Produkte im Rahmen zugelassener Entwicklungsunterlagen fertigen.
2. Vorrechte eines POA-Inhabers
Ein genehmigter Herstellungsbetrieb darf im Rahmen seiner erteilten Vorrechte:
- Luftfahrzeuge, Bau- und Ausrüstungsteile sowie ETSO-Artikel gemäß genehmigtem Umfang und Capability List herstellen
- Konformitäts- und Freigabebescheinigungen für diese Produkte nach Abschluss der Herstellung ausstellen
Damit erhält der POA-Inhaber definierte Eigenverantwortung innerhalb des regulatorischen Rahmens.
3. Voraussetzungen für die POA-Genehmigung
Eine zentrale Voraussetzung für die Einrichtung eines genehmigten Herstellungsbetriebs ist das Bestehen einer DO-PO-Vereinbarung gemäß 21.A.133(c).
Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Entwicklungs- und Herstellungsbetrieb und stellt sicher, dass:
- alle anwendbaren Konstruktionsunterlagen vollständig übergeben werden
- klare Schnittstellenverfahren definiert sind
- Verantwortlichkeiten bei der Erstellung von Produktionsunterlagen geregelt sind
- Bauabweichungen strukturiert gemanagt werden
4. Integration in bestehende Managementsysteme
Das Produktionssystem eines POA kann in bestehende Managementsysteme integriert werden, beispielsweise nach:
- DIN EN ISO 9001
- EN 9100
Dadurch lassen sich regulatorische Anforderungen mit bestehenden Qualitätsstrukturen effizient verbinden.
5. Pflichten eines genehmigten Herstellungsbetriebs (POA)
Ein genehmigter Herstellungsbetrieb (POA) ist dafür verantwortlich, dass Produkte sowie Bau- und Ausrüstungsteile vollständig mit den genehmigten Konstruktionsdaten übereinstimmen („As Designed“ vs. „As Built“).
Diese Verantwortung wird über ein wirksames Produktionsmanagementsystem (PMS) wahrgenommen.
Zentrale Pflichten
Konformitäts- und Freigabebescheinigungen
- EASA Form 52 – Statement of Conformity für neue Luftfahrzeuge mit Musterzulassung
- EASA Form 53 – für Luftfahrzeuge, die vor Auslieferung Instandhaltung erfordern
- EASA Form 1 („NEU“)
- für Bau- und Ausrüstungsteile auf Basis genehmigter Konstruktionsdaten
- EASA Form 1 („PROTOTYPE“)
- für Teile auf Grundlage nicht genehmigter, aber anwendbarer Konstruktionsdaten (z. B. Vorserien- oder Testmuster)
Flugfreigaben
- Genehmigung von Flugbedingungen (EASA Form 18b)
- Ausstellung einer Fluggenehmigung (EASA Form 20)
Der POA-Inhaber übernimmt damit eine zentrale Rolle bei der regulatorischen Sicherstellung der Produktkonformität.
6. Was wird benötigt, um eine Genehmigung als Herstellungsbetrieb (POA) zu erreichen?
Sind die grundlegenden Voraussetzungen – etwa eine DO-PO-Vereinbarung – erfüllt, sind folgende organisatorische und systemische Anforderungen umzusetzen:
- Einrichtung eines Produktionsmanagementsystems (PMS) gemäß 21.A.139, einschließlich der Erstellung eines Production Organisation Handbook (POH / POE / QMH). Für vollständige Luftfahrzeuge ist zusätzlich ein Flight Test Operations Manual (FTOM) erforderlich.
- Bereitstellung geeigneter technischer, organisatorischer und personeller Ressourcen gemäß 21.A.145, um die Anforderungen von Part 21 Subpart G sowie die Pflichten des Inhabers gemäß 21.A.165 vollständig zu erfüllen.
- Integration eines Safety Management Systems (SMS) im Rahmen des PMS, um sicherzustellen, dass produktionstechnische Risiken systematisch identifiziert, bewertet und wirksam gesteuert werden.
7. ACC-Dienstleistungen im Bereich Part 21, Subpart G (POA)
Wir unterstützen Organisationen beim Aufbau, der Weiterentwicklung und der Genehmigung von Herstellungsbetrieben (POA) gemäß EASA Part 21, Subpart G – strukturiert, auditfest und praxisnah.
5.1 Strategische Projektunterstützung
- Entwicklung von Konzepten und Projektplänen zur Etablierung eines genehmigten Herstellungsbetriebs
- Gap-Analysen gegenüber Part 21 Subpart G (inkl. Vergleich mit ISO 9001 oder EN 9100)
- Erstellung strukturierter Projektpläne und Arbeitspakete unter Berücksichtigung interner Ressourcen
- Beratung zur effizienten Umsetzung regulatorischer Anforderungen und zur Prozessoptimierung
5.2 Aufbau und Dokumentation des Produktionsmanagementsystems (PMS)
- Erstellung und Anpassung von Production Organisation Handbüchern (POH / POE / QMH)
- Entwicklung und Individualisierung von Verfahren, Prozessbeschreibungen und Formblättern
- Erstellung bzw. Anpassung eines Flight Test Operations Manual (FTOM)
- Entwicklung vollständiger Compliance-Checklisten (CCL)
- Einführung und Integration eines Safety Management Systems (SMS)
5.3 Audits, Interim Management und operative Unterstützung
- Durchführung interner und externer Audits
- Interim Management im Qualitätsmanagement (QM)
- Unterstützung bei der Konformitätsfeststellung für Certifying Staff, Materialwirtschaft und
- Lieferantenmanagement
- Projektbegleitendes Coaching von Schlüsselrollen
(z. B. Qualitätsmanager, Betriebsleiter, Certifying Staff, Einkäufer, Arbeitsplaner, Projektmanager)
5.4 Schulung und Qualifizierung
Entwicklung maßgeschneiderter Schulungskonzepte entsprechend Ihrem Genehmigungsumfang
(z. B. Human Factors, SMS, Part 21 Subpart G, Luftrecht)
5.5 Spezielle Anforderungen für General Aviation
Für Betriebe im Bereich ELA1- und ELA2-Luftfahrzeuge berücksichtigen wir die AMC-ELA bei der Erstellung von Konzepten, Projektplänen, Handbüchern und Verfahren.