1. Systemanforderungen an einen genehmigten Instandhaltungsbetrieb
Wer zertifizierte Produkte – wie Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller sowie Bau- und Ausrüstungsteile oder ETSO-Artikel – gemäß den genehmigten Instructions for Continuing Airworthiness (ICA) instand hält, benötigt eine behördliche Genehmigung.
Obligatorischer Genehmigungsstandard
Die Genehmigung gemäß (EU) 1321/2014, Part 145 ist verpflichtend für die Instandhaltung von gewerblich und privat betriebenen Luftfahrzeugen sowie deren Komponenten.
Die Zulassung als Instandhaltungsbetrieb gilt ausschließlich für den genehmigten Scope of Work (SoW), der den konkreten Arbeitsumfang der Organisation definiert – entweder für vollständige Luftfahrzeuge, Komponenten oder beides.
2. Hauptaufgaben eines genehmigten Instandhaltungsbetriebs
Die zentrale Aufgabe eines Part-145-Betriebs besteht darin, sicherzustellen, dass:
- Instandhaltungsarbeiten gemäß Part 145 durchgeführt werden
- alle Arbeiten nach den genehmigten ICA erfolgen
- die Freigabe ordnungsgemäß durch autorisiertes Personal erfolgt
Damit trägt der Betrieb die Verantwortung für die regelkonforme Durchführung und Freigabe der beauftragten Instandhaltung.
3. Voraussetzungen für die Genehmigung als Part-145-Betrieb
Für die Antragstellung (EASA Form 2) und die erfolgreiche Genehmigung durch die zuständige Behörde müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
3.1 Organisatorische und personelle Anforderungen
- Verfügbarkeit qualifizierten Certifying Staff zur Freigabe von Luftfahrzeugen oder Komponenten
- Benennung eines Safety Managers
- Klare Organisationsstruktur mit definierten Verantwortlichkeiten
3.2 Technische Voraussetzungen
- Vorliegen aktueller und gültiger Instructions for Continuing Airworthiness (ICA)
(z. B. AMM, CMM, SRM, CRM) - Präzise Arbeits- und Auftragsplanung unter Berücksichtigung der ICA
- Geeignete Räumlichkeiten, Werkzeuge, Prüfmittel und Ausrüstungen
- Die technischen und organisatorischen Ressourcen müssen gewährleisten, dass alle Arbeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den Anforderungen des jeweiligen Design Approval Holder (DAH) durchgeführt werden können.
4. Qualitätsmanagementsystem gemäß EASA Part 145
4.1 Verpflichtung zur Einrichtung eines QMS
EASA Part 145 verlangt von genehmigten Instandhaltungsbetrieben die Einrichtung eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems (QMS).
Das QMS:
- steuert transparent alle Prozesse und Verfahren
- stellt die regelkonforme Durchführung der Instandhaltung sicher
- bildet die Grundlage für die Freigabe von Arbeiten
Die Beschreibung erfolgt in der Maintenance Organisation Exposition (MOE / MOH) gemäß 145.A.70.
4.2 Zentrale Verfahren eines genehmigten Instandhaltungsbetriebs (MOA)
Ein Part-145-Betrieb muss insbesondere folgende system- und produktrelevante Prozesse implementieren:
- Ressourcenbasierte Planung und Steuerung von Instandhaltungsaufträgen
- Qualifizierung und Autorisierung des Personals (insbesondere Certifying Staff)
- Lieferantenmanagement (Auswahl, Bewertung, Überwachung)
- Occurrence Reporting (Ereignismanagement)
- Integration eines Safety Management Systems (SMS)
- Fortlaufendes Compliance Monitoring (z. B. interne Audits)
- Management signifikanter organisatorischer Änderungen
- Ausstellung von Freigabebescheinigungen (CRS)
- Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung von Teilen und Materialien
- Archivierung und Dokumentation von Instandhaltungsaufzeichnungen
Diese Verfahren sichern die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und die dauerhafte Wirksamkeit des Managementsystems.
4.3 Privilegien eines genehmigten Part-145-Betriebs
Innerhalb seines Scope of Work verfügt ein genehmigter Instandhaltungsbetrieb über folgende Vorrechte:
Freigabe von Luftfahrzeugen
- Ausstellung einer Certificate of Release to Service (CRS) gemäß 145.A.50(a)
Freigabe von Komponenten
- Ausstellung einer EASA Form 1 gemäß 145.A.50(d) nach: Überholung (Overhauled), Reparatur (Repaired), Inspektion/Test (Inspected/Tested)
Änderung (Modified)Standardänderungen in der General Aviation
- Ausstellung einer EASA Form 123 für Standardänderungen oder Standardreparaturen an ELA1- und ELA2-Luftfahrzeugen
5. ACC-Dienstleistungen im Bereich EASA Part 145
Wir unterstützen Instandhaltungsbetriebe beim Aufbau, der Optimierung und der Erweiterung ihrer Genehmigung gemäß EASA Part 145 – praxisnah, auditfest und effizient.
5.1 Beratung und operative Unterstützung
- Aufbau und Weiterentwicklung von Prozessen gemäß Part 145
- Einführung und Optimierung vollständiger Managementsysteme (QMS / CMM)
- Prozess- und Verfahrensoptimierung in bestehenden Part-145-Betrieben
- Erweiterung des Scope of Work
- Interim Management im Bereich Compliance Monitoring Management (CMM)
- Einführung und Integration eines Safety Management Systems (SMS)
- Unterstützung bei der Konformitätsfeststellung (z. B. Certifying Staff, Materialwirtschaft, Lieferantenmanagement)
- Projektbegleitendes Coaching von Schlüsselrollen
(z. B. Compliance Manager, Betriebsleiter, Certifying Staff, Einkäufer, Instandhaltungs- und Arbeitsplaner, Projektmanager) - Entwicklung maßgeschneiderter Schulungskonzepte
(Human Factors, SMS, Part 145, Luftrecht u. a.)
5.2 Dokumente und Systembausteine
- Generisches Qualitätsmanagement-Handbuch (MOE/MOH) mit Verfahren
- Individuelle Formblätter, Checklisten und Prozessvorlagen – abgestimmt auf Komplexität und Genehmigungsumfang