Qualitätssysteme entwickeln: Beratung durch Luftfahrt-Experten
Wir finden die beste Lösung für Sie
Bei unseren Beratung erarbeiten die beste Lösung mit Ihnen zusammen, damit Sie später mit dem neuen / verbesserten System arbeiten können. Unsere Beratungsleitung deckt u.a. die Entwicklung und Einführung von Qualitätssystemen ab:
Part 21, Subpart J (DOA)
QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE.
Der Weg zu einem zugelassenen Luftfahrtprodukt (Flugzeug, Triebwerk, Propeller) oder zu einer Änderung bereits zugelassener Produkte. 1.) WARUM WIRD EINE DESIGNORGANISATION BENÖTIGT? Wer Produkte (Flugzeuge, Triebwerke, Propeller) oder Modifikationen an Produkten und die dazugehörigen Teile und Ausrüstung (wie Strukturelemente, Fahrwerke, Avionik und andere Teile) oder ETSO-Artikel gemäß den geltenden Konstruktionsnormen (CS - Certification Specification) entwickeln will, benötigt eine Genehmigung als Entwicklungsbetrieb gem. (EU)748/2012, Part 21, Subpart J (DOA). Dies bedeutet, dass eine juristische oder natürliche Person (Antragsteller) die Einhaltung der geltenden Zertifizierungsspezifikationen (Entwurfsstandards für jede Luftfahrzeugkategorie, Umweltanforderungen, betriebliche Eignungsdaten und gegebenenfalls besondere Bedingungen) gemäß den Anforderungen der einschlägigen Abschnitte von EASA Part 21, Subpart J und anderen Subparts, z.B. A; B; D; E; K; P und Q nachgewiesen hat. Als Nachweis der Einhaltung der Zertifizierungsspezifikationen können nach der Zulassung folgende Zeugnisse ausgestellt werden:
Je höher die Komplexität und/oder Neuheit des Produkts (Flugzeug, Triebwerk, Propeller) oder der Änderung eines bereits zugelassenen Produkts, desto höher sind die Anforderungen an das Design Management System (DMS). Hinweis. Bitte beachten Sie, dass eine Design Organisation nach Alternativen Verfahren (ADOA. Nur für begrenzte Design Tätigkeiten.) eine vereinfachte Anforderung gem. 21.A.14 erfüllen muss. 2.) OPTIONEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN VON TEIL 21 (DOA) Folgende Voraussetzungen können erfüllt werden, um die Eignung der Organisation für die gewünschte Genehmigung für ein bestimmtes Design nachzuweisen: * For definitions see (EU) 748/2012 Article 1
** For definitions see GM 21.A.112B *** Upon Agency agreement Quelle: EASA 3.) DESIGN MANAGEMENT SYSTEM (DMS) Das DMS ist ein System zur Kontrolle und Überwachung des Designs, Designänderungen an Produkten und Teilen, die unter die Genehmigungsbedingungen fallen. Ein Bestandteil des DMS ist das Sicherheitsmanagementsystem (SMS). Ziel des SMS ist die Identifizierung und Bewertung von Gefahren für Produkt, seine Änderung oder Design Organisation bezogen auf die Flugsicherheit und das Management der damit verbundenen Risiken einschließlich Risikominderungsmaßnahmen sowie die Überprüfung ihrer Wirksamkeit. Kurz gesagt, die etablierten technischen organisatorischen und personellen Voraussetzungen müssen die Anforderungen von EASA Part 21 Unterabschnitt J abdecken. Das DMS muss alle externen Organisationen (wie Design-Unterauftragnehmer) kontrollieren, die an den Designaktivitäten beteiligt sind. Das DMS basiert auf zwei Säulen:
4.) DER WEG ZU EINER ZUGELASSENEN ENTWICKLUNGSORGANISATION (DOA) Um eine Entwicklungsbetrieb (DO) gemäß EASA Part 21 Unterabschnitt J zu errichten, benötigen Sie:
5.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH VON TEIL 21, ABSCHNITT J (DOA) Wir unterstützen unsere Kunden beim Aufbau von Entwicklungsbetrieben gemäß Teil 21 Unterabschnitt J und Erreichung der Genehmigung (DOA), einschließlich:
Part 21, Subpart G (POA)
QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE. Sichere Prozesse / Verfahren erzeugen sichere Produkte! 1.) WOFÜR BENÖTIGT MAN EINEN GENEHMIGTEN HERSTELLUNGSBETRIEB (POA)? Wer (juristische oder natürliche Person) Produkte (Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller) oder Bau- und Ausrüstungsteile inkl. ETSO-Artikel gem. genehmigten Konstruktionsunterlagen herstellt, benötigt eine behördliche Genehmigung als Herstellungsbetrieb (POA). Der POA-Halter darf folgende Tätigkeiten im Rahmen seiner Vorrechte durchführen:
2.) DER WEG ZUM GENEHMIGTEN HERSTELLUNGSBETRIEB (POA) Als Hauptvoraussetzung für die Einrichtung eines genehmigten Herstellungsbetriebes (POA) ist das Vorhandensein einer sogenannten DO-PO-Vereinbarung (Design Organisation – Production Organisation) gem. 21.A.133(c). Kurz. Der Halter der Musterzulassung, z.B. ein genehmigter Entwicklungsbetrieb muss alle anwendbaren Konstruktionsunterlagen an den Herstellungsbetrieb übergeben und bestimmte Schnittstellenverfahren vereinbaren, die von beiden Betrieben befolgt werden müssen (z.B. Erstellung Produktionsunterlagen oder Management von Bauabweichungen). Das System des Herstellungsbetriebes kann in die bestehende Managementsysteme gemäß DIN EN ISO 9001 bzw. EN 9100 integriert werden. 3.) PFLICHTEN EINES GENEHMIGTEN HERSTELLUNGSBETRIEBES (POA) GEM. PART 21, SUBPART G Die Sicherstellung der Konformität des Produktes oder eines Bau- und Ausrüstungsteiles mit den anwendbaren Konstruktionsdaten (AS BUILT, AS DESIGNED) im Rahmen des Produktionsmanagementsystems (PMS):
4.) WAS WIRD BENÖTIGT UM EINE GENEHMIGUNG ALS HERSTELLUNGSBETRIEB (POA) ZU ERREICHEN? Wenn die Voraussetzungen für eine Genehmigung (wie z.B. die DO-PO-Vereinbarung) vorhanden sind, sollten folgende Themen angegangen werden: Für neue Produkte (Flugzeuge; Hubschrauber; Ballone; Triebwerke; Propeller):
5.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH PART 21, SUBPART G (POA) Beratung zur Etablierung von Herstellungsbetrieben gem. Part 21, Subpart G (POA), inkl.:
Für die Betriebe der General Aviation (ELA 1- und ELA 2-Luftfahrzeuge) berücksichtigen wir gern die AMC-ELA in den Konzepten, Projektplänen, Handbüchern und Verfahren. Part 145 (MOA)
QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE. 1.) SYSTEMANFORDERUNGEN AN DEN GENEHMIGTEN INSTANDHALTUNGSBETRIEB (MOA – MAINTENANCE ORGANISATION APPROVAL) Wer zertifizierte Produkte (Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller) oder Bau- und Ausrüstungsteile und ETSO-Artikel gem. den genehmigten Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (ICA - Instruction for Continuing Airworthiness) instand hält, benötigt eine behördliche Genehmigung. Obligatorischer Genehmigungsstandard: (EU) 1321 / 2014, Part 145 (für gewerbsmäßig und privat betriebene Luftfahrzeuge und deren Komponenten). Die Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb erstreckt sich ausschließlich auf den sogenannten Arbeitsumfang (SoW – Scope of Work: komplette Luftfahrzeuge und/oder Bau und Ausrüstungsteile). 2.) HAUPTAUFGABEN EINES GENEHMIGTEN INSTANDHALTUNGSBETRIEBES Die Hauptaufgabe des genehmigten Instandhaltungsbetriebes ist:
2.1. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG ALS INSTANDHALTUNGSBETRIEB Wichtige Voraussetzungen für die Genehmigungsaktivitäten seitens der zuständigen Behörde und die Antragstellung (EASA Form 2) sind:
* Design Approval Holder 3.) PART 145 FORDERT EIN QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM (QMS) Zur effektiven und transparenten Steuerung von Prozessen und Verfahren muss ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) eingerichtet werden, dass in einem Instandhaltungsbetriebshandbuch (MOE / MOH –Maintenance Organisation Exposition / Maintenance Organisation Handbuch) beschrieben ist (145.A.70). 3.1. WICHTIGE SYSTEM- UND PRODUKTRELEVANTE VERFAHREN Die Verfahren des genehmigten Instandhaltungsbetriebes (MOA) müssen u.a. folgende Anforderungen berücksichtigen:
3.2. PRIVILEGIEN Privilegien eines genehmigten Instandhaltungsbetriebes (MOA) können sein:
4.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH PART 145 4.1. Beratung
4.2. Produkte
Part CAMO (CAMO)
QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE. PART-CAMO stellt organisatorische Anforderungen an die Betriebe zur Führung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. 1.) SYSTEMANFORDERUNGEN AN DIE GENEHMIGTE ORGANISATION ZUR FÜHRUNG UND AUFRECHTERHALTUNG DER LUFTTÜCHTIGKEIT (CAMO – CONTINUING AIRWORTHINESS MANAGEMENT ORGANISATION) Die Gewährleistung, dass alle Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit bei einem Luftfahrzeug rechtzeitig durchgeführt und freigegeben werden ist die Aufgabe der CAMO. Obligatorischer Genehmigungsstandard: (EU) 1321 / 2014, Part CAMO (für gewerbsmäßig und privat betriebene Luftfahrzeuge und deren Komponenten). Die Genehmigung als CAMO erstreckt sich ausschließlich auf den sogenannten Arbeitsumfang (SoW – Scope of Work: komplette Luftfahrzeuge. 2.) CAMO AUFGABEN Die Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit sind u.a.:
3.) VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG ALS CAMO Wichtige Voraussetzungen für die Genehmigungsaktivitäten seitens der zuständigen Behörde und die Antragstellung (EASA Form 2) sind:
4.) MANAGEMENTSYSTEM IN CAMO Zur effektiven und transparenten Steuerung von Prozessen und Verfahren muss ein Managementsystem (CAMO.A.200) eingerichtet werden, dass in einem Handbuch (CAME – Continuing Airworthiness Management Exposition (CAMO.A.300)). 4.1. WICHTIGE CAMO-VERFAHREN Die Verfahren der CAMO müssen u.a. folgende Anforderungen berücksichtigen:
4.2. PRIVILEGIEN Privilegien einer CAMO können sein:
5.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH CAMO 5.1. Beratung
5.2. Produkte
EN 9100:2018
QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE. 1.) DEFINITION Diese Norm dient der Etablierung, Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung eines Qualitätsmanagementsystems für Unternehmen der Luft- und Raumfahrt, um Produktsicherheit, Zuverlässigkeit und die Einhaltung von Vorschriften und Kundenanforderungen zu gewährleisten. Die EN 9100 basiert auf der Struktur der ISO 9001 Die EN 9100 bzw. andere Normen aus dieser Reihe (EN 9110 „Wartungsbetriebe“, EN 9120 „Händler- und Lagerhalter“) decken zum größten Teil die Anforderungen aus:
2.) WARUM WIRD EINE EN 9100 ZERTIFIZIERUNG BENÖTIGT? Die Zertifizierung nach EN 9100 kann eine wichtige Voraussetzung sein, für Lieferanten der Luft- und Raumfahrtindustrie oder die es werden wollen, um in der Luftfahrtbranche als Zulieferer zugelassen zu werden. 3.) VORTEILE Die konsequente Ausrichtung Ihres Unternehmens auf die systematische und gezielte Erfüllung der Anforderungen von Kunden und Luftfahrtbehörden durch die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems nach EN 9100 führt nachweislich zu einer fortlaufenden Leistungssteigerung in allen Unternehmensprozessen. Vorteile eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach EN 9100 können sein:
4.) DER WEG ZU EINER ZERTIFIZIERUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS NACH EN 9100 Um eine Zertifizierung zu erreichen und die Konformität zu den Norm-Anforderungen zu demonstrieren, muss das Qualitätsmanagementsystem folgende Anforderungen erfüllen:
5.) UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH VON EN 9100 Wir unterstützen Sie bei der Etablierung von Qualitätsmanagementsystemen nach EN 9100 sowohl bei der Einführung als auch bei der kontinuierlichen Begleitung und Weiterentwicklung Ihres Qualitätsmanagementsystems. Bereits in der Planungsphase berücksichtigen wir Ihre individuellen Anforderungen und die Dringlichkeit Ihrer Zertifizierung. 5.1. BERATUNG Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Zertifizierungsprojekten analysieren und bewerten wir Ihre Prozesse und Verfahren. Dabei gehen wir in der Regel nachfolgenden sechs Arbeitsschritten vor: a. Erstgespräch: Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam im Rahmen eines Erstgespräches die Ziele, den Umfang (Ressourcen, Dauer und Kosten), sowie die Chancen und Risiken des Zertifizierungsprojektes, die Einfluss auf das Projekt haben könnten z.B.:
Ziel der GAP-Analyse ist die Ermittlung der Schwachpunkte und Festlegung von Arbeitspaketen- und Aufgaben im Projekt zur Einführung der EN 9100. Die GAP-Analyse kann auch im Rahmen eines Voraudits durchgeführt werden. Zusätzlich kann eine SWAT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken) durchgeführt werden. c. Implementierung: In Zusammenarbeit mit Ihnen entwickeln und optimieren wir Ihre Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Erfüllung der Norm-Anforderungen. Gegebenenfalls implementieren wir mit Ihnen die erforderliche Qualitätsmanagement-Dokumentation und unterstützen Sie nach Bedarf bei der Umsetzung. d. Zertifizierungsprozess: Gerne unterstützen wir Sie bei der Beauftragung und Koordinierung mit den Zertifizierungsstellen. Zur Vorbereitung des Zertifizierungsaudits führen wir die Voraudits des Qualitätsmanagementsystems gem. EN 9100 als Praxistest im Vorfeld. Gerne auch als Begleiter ihrer internen Auditoren. e. Aufrechterhaltung der Zertifizierung: Nach der erfolgreichen Zertifizierung unterstützen wir unsere Kunden als Coaches oder interne Auditoren und bieten allumfassende Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der EN 9100 und Kundenanforderungen an. 5.2. PRODUKTE
Sicherheitsmanagementsystem (SMS), Organisation
QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE.
1.) DEFINITION Das Sicherheitsmanagement (Safety Management) hat das Ziel, Gefahren für die Flugsicherheit zu erkennen und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken zu mindern bzw. zu vermeiden, bevor sie zu Un- oder Vorfällen führen. Das Sicherheitsmanagement versetzt eine Organisation in die Lage, ihre Aktivitäten systematischer und gezielter zu steuern. Wenn eine Organisation ein klares Verständnis ihrer Rolle und ihres Beitrags zur Flugsicherheit hat, kann sie Sicherheitsrisiken priorisieren und ihre Ressourcen effektiver verwalten und optimale Ergebnisse erzielen. Sicherheitsmanagement (Safety Management) ist die Aufgabe der gesamten Organisation, bzw. des gesamten Unternehmens, das einzelne oder mehrere luftrechtliche Organisationen vereint. Das Sicherheitsmanagementsystem basiert auf folgenden Elementen:
Die Anforderung an SMS unterscheiden sich geringfügig zw. Initial airworthiness ((EU)748/2012, Part 21, Subparts G und J) und continuing airworthiness ((EU)1321/2014, Part CAMO und Part 145). 2.) UMSETZUNG INTEGRIERTES MANAGEMENT SYSTEM (IMS) Qualitätsmanagementsysteme (QMS), die nach EASA Part 21, EASA Part 145 oder EASA Part CAMO aufgebaut sind, sind grundsätzlich mit den SMS-Anforderungen kompatibel. Die nachfolgende Übersicht zeigt den Fokus und Kompatibilität von beiden Systemen auf: In Organisationen, die mehrere luftrechtliche Genehmigungen haben, sollte die Möglichkeit der Einführung eines Bereichsübergreifenden Sicherheitsmanagementsystems (SMS) überlegt werden, damit keine „Konkurrierende“ Prozesse und Verfahren im Bereich Sicherheitsmanagement (SM) eingeführt werden. 3.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH SICHERHEITSMANAGEMENT (SMS)
Produktzulassung und ergänzende PRODUKTzulassung (TC und STC)
QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE.
1. PRODUKTZERTIFIZIERUNG ODER ÄNDERUNG AM PRODUKT Produkte (Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller), sowie darin eingebaute Teile benötigen eine Zertifizierung in Übereinstimmung mit geltenden Regularien. Der Umfang der Zertifizierung wird durch die Kategorie des Luftfahrzeugs bestimmt. Nach der Zertifizierung wird eine Konstruktionsgenehmigung (Musterzulassung, ergänzende Musterzulassung und andere kleinere und größere Änderungen oder Reparaturen) von der zuständigen Behörde (in der EU ist dies die EASA) oder von den Entwicklungsbetrieben entsprechend ihren Berechtigungen erteilt. Die Zertifizierung von Teilen und Equipment erfolgt im Rahmen der Produktzertifizierung und ist Teil des Musterzertifikats (Type Certificate) oder Änderungen des Musterzertifikats für das gesamte Produkt. Ausnahme bildet Equipment, das gem. CS-ETSO und EASA Part 21, Subpart O zertifiziert wurde. Zur Erreichung einer Produktzertifizierung oder Änderung einer Produktzertifizierung müssen bestimmte organisationale Anforderungen gem. EASA Part 21 eingehalten werden. Je nach Produktkategorien können Zertifizierungen können erreicht werden, wenn folgende organisatorische Voraussetzungen (Anträge/Organisationsformen) nachgewiesen werden:
1.1. ANFORDERUNGEN ALS BASIS DER ZERTIFIZIERUNG ODER ÄNDERUNG VON ZERTIFIZIERUNGEN JE NACH PRODUKTKATEGORIE
1.2. VERIFIKATION DER UMSETZUNG VON ANFORDERUNGEN IM DESIGN EINES PRODUKTS ODER EINER ÄNDERUNG DES PRODUKTS
Bespielhafte Darstellung eines Zertifizierungsprozesses (grob) unter Berücksichtigung von Anforderungen aus der EASA Part 21, Subpart J (Design Management System) und ARP 4754 „Guidelines for development of civil Aircraft and Systems“ and ARP 4761 „Guidelines and Methods for conducting the safety assessment process on civil airborne Systems and equipment”:
Abbreviations according to ARP 4761: FHA – Functional Hazard Assessment PASA – Preliminary Aircraft Safety Assessment CCA – Common Case Analysis PSSA – Preliminary System Safety Assessment 1.3. DAS ZERTIFIKAT WIRD AUSGESTELLT, WENN:
2.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH VON PRODUKTZERTIFIZIERUNGEN ODER ÄNDERUNGEN VON PRODUKTZERTIFIZIERUNGEN Entwicklung und Zertifizierung
Sicherheitsanalysen und Beurteilung
Qualifizierung von Teilen (inkl. ETSO und COTS)
Prototyping-Aktivitäten
Advanced Product Quality Planing (APQP)
QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE.
1.) DEFINITION „Advanced Product Quality Planning“ (APQP) ist eine umfassende, kontinuierliches Vorgehensweise, die auf der Methodik des Projektmanagements basiert. Ziel dieser Vorgehensweise ist die Sicherstellung der ganzheitlichen Produktplanung oder einer Änderung am Produkt und letztendlich die Kontrolle darüber, dass alle Phasen der Produktrealisierung rechtzeitig abgeschlossen werden. Basis für APQP ist die AS/EN 9145 "Anforderungen an die Produktqualitätsvorausplanung und das Produktionsteil-Freigabeverfahren". APQP nach AS/EN 9145 passt sich dem Produktentwicklungsprozess wie folgt an. Es:
APQP unterstützt den Produktentwicklungsprozess (PDP) und:
Dabei können unterschiedliche Standardmethoden (FMEA, QFD, QM-Plan etc.) zum Einsatz kommen. Deren Einsatz kann helfen, die Ergebnisse der Bewertungen zu standardisieren, wobei einzelne Punkte variieren bzw. zurückgestellt werden können. Die Elemente und Phasen der APQP sind mit den luftrechtlichen Anforderungen der Reg. (EU) 748/2012, Part 21 vereinbar und ergänzen sinnvoll und strukturiert die Erfüllung dieser spezifischen Anforderungen z. B. bei der Vorbereitung von Zertifizierungsprogrammen, Qualifizierung von Teilen und Systemen, Prototyping, Qualifizierung von Herstellungsprozessen und Lieferanten etc. 2.) PHASEN DES APQP 3.) EIGNUNG APQP Grundsätzlich eignet sich die APQP-Vorgehensweise:
4.) UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH VON APQP:
Drohnen / UAS / UAV
Inhalte in Vorbereitung Integrierte ManagementSysteme (IMS) in der Luftfahrt
QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE.
1.) INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME IN DER LUFTFAHRTINDUSTRIE Insbesondere bei Qualitätsmanagementsystemen, die die gesetzliche Anforderung umsetzen (Verordnung) müssen, kommt es oft zur Nichtnutzung (Ausbleiben) von Synergieeffekten bei der Dokumentation, Schnittstellen zu anderen Qualitätsmanagementsystemen und Lieferanten, Mitarbeiterqualifizierung, kontinurliche Überwachung, Planung, etc. Um mehr Effizienz in die teilweise komplizierten Prozesse der Luftfahrtindustrie zu bringen, können integrierte Managementsysteme implementiert werden, die die bereits gem. Luftfahrtregularien eingeführte und zertifizierte (genehmigte) Qualitätsmanagementsysteme abdecken und Synergieeffekte sinnvoll nutzen. Sinnvoll und effektiv gestaltete integrierte Managementsysteme helfen es den Unternehmen bei der Implementierung von Branchen und Kunden spezifischen Anforderungen z.B.:
2.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH IMS Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben effiziente und widerholbare Prozesse in ihrer Organisation einzuführen. Wir haben bereits große Erfahrungen in der Planung und Umsetzung von Konzepten zur Einführung von integrierten Managementsystemen gesammelt.
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WAS ZEICHNET UNS AUS?
Wir sind flexibel und lösungsorientiert.
Wir bereiten Ihre Mitarbeiter auf das selbstständige Arbeiten in diesem spezifischen Umfeld
durch gezieltes Coaching und/oder Training vor.
Wir erarbeiten Lösungen gemeinsam mit Ihnen. Dabei profitieren Sie von dem Know-How-Transfer.
Wir speisen unser Know-How aus dem breiten Netzwerk mit Verbindungen zu Experten, auch aus seltenen Fachdisziplinen und mit Erfahrung in der Entwicklung von hochkomplexen Systemen.
Wir haben exzellente Beziehungen und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der EASA und deutschen und schweizerischen nationalen Behörden.
Wir sind in der Lage auch kurzfristig sichere, „akzeptanzfähige“ Lösungen zu erarbeiten und zu implementieren.
Wir streben stets eine wirtschaftliche Lösung an, die im Einklang mit luftrechtlichen und anderen Anforderungen steht.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
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