AGB
§ 1 Allgemeine Bestimmungen zur Dienstleistungserbringung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die ausschließliche Grundlage für die Anbahnung und Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen ACC Aviation Coaching Consulting GmbH (nachfolgend ACC) und Auftraggeber und werden automatisch Bestandteil jedes Vertrages, auch wenn ACC den Abweichungen und Ergänzungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Verträge, die mit ACC abgeschlossen werden, sind Dienstleistungsverträge. Diese Dienstleistungsverträge beinhalten die Erbringung der Beratungsdienstleistung wie Consulting, Coaching und Durchführung von Seminaren und Workshops, die Durchführungsempfehlungen beinhalten. Die Erreichung oder die Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses sind kein Gegenstand der o.g. Leistungen. Das betrifft vor allem bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse oder Zertifizierungsergebnisse.
Mit dem Zustandekommen eines Vertrages erklärt sich der Auftraggeber dafür verantwortlich, rechtzeitig alle für die Beratungsleistungen (Freistellung von Arbeitsräumen, EDV-Einrichtungen, Unterlagen und Mitarbeiter) erforderlichen Informationen bereitzustellen.
§ 2 Angebote und deren Annahme
Von ACC abgegebene Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Die Angebotsbindefrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Bestandteile der Angebote wie Zeitpläne, Projektpläne, Vergütungsprognosen etc. stellen stets eine unverbindliche Schätzung in Bezug auf die mögliche Ausführung eines Auftrags dar.
Wird ein Angebot nicht rechtzeitig angenommen, kann ACC die Dienstleistungserbringung nicht zu den im Angebot angegebenen Terminen garantieren und wird neue Termine vorschlagen. Bei Rahmenverträgen wird der Gesamtumfang in das Angebot aufgenommen. Termine werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
§3 Beauftragung
Beauftragungen und deren Änderungen können nur schriftlich durch den Auftraggeber erfolgen.
Die Beauftragungsberechtigung der Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen wird vorausgesetzt und nicht durch ACC gesondert geprüft. Wenn seitens Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde, so werden bei wiederholten Einsätzen keine erneuten schriftlichen Beauftragungen verlangt. Es gilt das ursprünglich akzeptierte Angebot.
§4 Haftung und Schadensersatz
ACC haftet nicht für Schäden, die durch seine Dienstleistung entstehen. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt. Ebenso haftet er für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbare Fehler beschränkt. Somit sind die Haftungsansprüche des Auftraggebers mit Ausnahme von o.g. Fällen egal aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
Bei allen Tätigkeiten, bei denen die nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden, die Ergebnisse, die auf der Empfehlung von ACC basieren, genehmigen oder akzeptieren, übernimmt ACC keine Haftung für die Ergebnisse. Die Verjährungszeit für jegliche vertragliche Haftungsansprüche, wenn vereinbart, beträgt sechs Monaten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle Werke wie Handbücher, Präsentationen, Verfahren, Formblätter etc., die im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungserbringung von ACC an den Auftraggeber geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ACC. ACC ist berechtigt, Originaldateien (insbesondere Computerdateien) erst nach der vollständigen Bezahlung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Urheberrecht
Bei Schulungsunterlagen gehört das Urheberrecht dem ACC bzw. seinen Unterauftragnehmern. Sämtliche Veröffentlichungen, Vervielfältigungen und Weitergaben an Dritte sind untersagt. Bei Verstoßen behält sich ACC Schadensersatzansprüche vor.
§ 7 Kommunikation und Datensicherheit
Um die sichere Kommunikation mit dem Auftraggeber zu gewährleisten, sollen die Kommunikationskanäle gesondert vereinbart werden. Ist das nicht der Fall, wird sich ACC üblicher Kommunikationskanäle wie E-Mail und schriftliche Post bedienen. Der Auftraggeber ist für die kostenfreie Bereitstellung der spezifischen Kommunikationsinfrastruktur, wie Soft- und Hardware, verantwortlich.
§8 Honorare
Die Honorare für die Durchführung von Consulting, Coaching und Schulungen werden individuell vereinbart (siehe §2). Abweichungen davon bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Bei längeren Projekten (i.d.R. ab drei Monaten) ist ACC berechtigt angemessenen Vorschüsse für die zu erbringende Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. Bei Unternehmen, die sich in der Insolvenzphase befinden, werden 100 % der zu erwartenden Honorarhöhe (ausgehend von einem achtstündigen Arbeitstag) bzw. fest vereinbarten Seminarhonoraren als Vorschuss in Rechnung gestellt. Das betrifft auch Spesen.
§9 Spesen
Spesen wie Reise- und Unterbringungskosten sowie Pauschalen für die Reisezeit etc. werden vom Auftragnehmer zusätzlich dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Reisekosten werden nach Vereinbarung berechnet. Notwendige Zwischenübernachtungen gehen zulasten des Auftraggebers. Reisezeit wird auf der Grundlage vom geltenden Stundensatz zu 1⁄2 in Rechnung gestellt. Es sei denn, es wird anders vereinbart. Die Reise- und Unterbringungskosten werden unverändert bzw. anteilig (bei Anreise nicht ab Berlin) in Rechnung gestellt.
§10 Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden netto zzgl. der geltenden Umsatzsteuer mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb der o.g. Frist fällig. Evtl. vom Auftraggeber geleistete Vorschüsse und Abschlagszahlungen werden verrechnet.
§ 11 Einwendungen und verspätete Zahlungen
Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich, mit ausreichender Begründung geltend zu machen. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis der Rechnung und der zugehörigen Forderungen.
Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, ist ACC jederzeit berechtigt, die weitere Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung einzustellen. Alle bis dahin getätigten Buchungen von z.B. Flugtickets und andere Reisekosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§12 Umgang mit Terminabsagen
Eine Absage durch den Auftraggeber ist kostenfrei bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich.
Die Erstattung der bereits angefallenen Reisekosten ist in §13 geregelt.
Sollte höhere Gewalt, Krankheit etc. die ACC an der Erbringung der Dienstleistung hindern, erfolgt diese an einem Ersatztermin, der zw. dem Auftraggeber und ACC vereinbart werden muss. In diesem Fall besteht keine Schadensersatzpflicht durch ACC für jegliche Ausfälle.
§13 Rücktrittserklärung
Bei einer Rücktrittserklärung von einer Schulung, die spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben.
Wird bis zum 7. Tag vor Beginn einer Veranstaltung mit einer Veranstaltungsdauer länger als 3 Monaten der Rücktritt erklärt, wird ein anteiliger Preis in Höhe von 3 Monaten erhoben (vorbehaltlich anderer Regelungen von fördernden Stellen). Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht (BGB) bleibt hiervon unberührt.
Bei einer Rücktrittserklärung von einem Beratungsvertrag beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. Abweichungen davon müssen vereinbart werden. Die ACC verzichtet nicht auf die zu erwartende Honorare für die Zeit bis zum Kündigen. Alle gebuchten Tickets und allen angefallenen Reisekosten werden in Rechnung gestellt.
Rahmenverträge haben eine feste Laufzeit. Bei der frühzeitigen Kündigung ist der Auftraggeber schadensersatzpflichtig, und zwar in Höhe von zu erwartenden, aber entgangenen Honorare wie im Rahmenvertrag vereinbart. Im Falle einer Insolvenz erlöschen alle Verträge automatisch und die Dienstleistungserbringung wird eingestellt. Kündigungsgründe aus dem wichtigen Grund gem. BGB bleiben davon unberührt.
§14 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Die ACC behält sich jedoch vor, eine Klage vor jedem anderen Gericht zu erheben. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland hat Vorrang.
§15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die ausschließliche Grundlage für die Anbahnung und Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen ACC Aviation Coaching Consulting GmbH (nachfolgend ACC) und Auftraggeber und werden automatisch Bestandteil jedes Vertrages, auch wenn ACC den Abweichungen und Ergänzungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Verträge, die mit ACC abgeschlossen werden, sind Dienstleistungsverträge. Diese Dienstleistungsverträge beinhalten die Erbringung der Beratungsdienstleistung wie Consulting, Coaching und Durchführung von Seminaren und Workshops, die Durchführungsempfehlungen beinhalten. Die Erreichung oder die Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses sind kein Gegenstand der o.g. Leistungen. Das betrifft vor allem bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse oder Zertifizierungsergebnisse.
Mit dem Zustandekommen eines Vertrages erklärt sich der Auftraggeber dafür verantwortlich, rechtzeitig alle für die Beratungsleistungen (Freistellung von Arbeitsräumen, EDV-Einrichtungen, Unterlagen und Mitarbeiter) erforderlichen Informationen bereitzustellen.
§ 2 Angebote und deren Annahme
Von ACC abgegebene Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Die Angebotsbindefrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Bestandteile der Angebote wie Zeitpläne, Projektpläne, Vergütungsprognosen etc. stellen stets eine unverbindliche Schätzung in Bezug auf die mögliche Ausführung eines Auftrags dar.
Wird ein Angebot nicht rechtzeitig angenommen, kann ACC die Dienstleistungserbringung nicht zu den im Angebot angegebenen Terminen garantieren und wird neue Termine vorschlagen. Bei Rahmenverträgen wird der Gesamtumfang in das Angebot aufgenommen. Termine werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
§3 Beauftragung
Beauftragungen und deren Änderungen können nur schriftlich durch den Auftraggeber erfolgen.
Die Beauftragungsberechtigung der Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen wird vorausgesetzt und nicht durch ACC gesondert geprüft. Wenn seitens Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde, so werden bei wiederholten Einsätzen keine erneuten schriftlichen Beauftragungen verlangt. Es gilt das ursprünglich akzeptierte Angebot.
§4 Haftung und Schadensersatz
ACC haftet nicht für Schäden, die durch seine Dienstleistung entstehen. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt. Ebenso haftet er für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbare Fehler beschränkt. Somit sind die Haftungsansprüche des Auftraggebers mit Ausnahme von o.g. Fällen egal aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
Bei allen Tätigkeiten, bei denen die nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden, die Ergebnisse, die auf der Empfehlung von ACC basieren, genehmigen oder akzeptieren, übernimmt ACC keine Haftung für die Ergebnisse. Die Verjährungszeit für jegliche vertragliche Haftungsansprüche, wenn vereinbart, beträgt sechs Monaten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle Werke wie Handbücher, Präsentationen, Verfahren, Formblätter etc., die im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungserbringung von ACC an den Auftraggeber geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ACC. ACC ist berechtigt, Originaldateien (insbesondere Computerdateien) erst nach der vollständigen Bezahlung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Urheberrecht
Bei Schulungsunterlagen gehört das Urheberrecht dem ACC bzw. seinen Unterauftragnehmern. Sämtliche Veröffentlichungen, Vervielfältigungen und Weitergaben an Dritte sind untersagt. Bei Verstoßen behält sich ACC Schadensersatzansprüche vor.
§ 7 Kommunikation und Datensicherheit
Um die sichere Kommunikation mit dem Auftraggeber zu gewährleisten, sollen die Kommunikationskanäle gesondert vereinbart werden. Ist das nicht der Fall, wird sich ACC üblicher Kommunikationskanäle wie E-Mail und schriftliche Post bedienen. Der Auftraggeber ist für die kostenfreie Bereitstellung der spezifischen Kommunikationsinfrastruktur, wie Soft- und Hardware, verantwortlich.
§8 Honorare
Die Honorare für die Durchführung von Consulting, Coaching und Schulungen werden individuell vereinbart (siehe §2). Abweichungen davon bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Bei längeren Projekten (i.d.R. ab drei Monaten) ist ACC berechtigt angemessenen Vorschüsse für die zu erbringende Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. Bei Unternehmen, die sich in der Insolvenzphase befinden, werden 100 % der zu erwartenden Honorarhöhe (ausgehend von einem achtstündigen Arbeitstag) bzw. fest vereinbarten Seminarhonoraren als Vorschuss in Rechnung gestellt. Das betrifft auch Spesen.
§9 Spesen
Spesen wie Reise- und Unterbringungskosten sowie Pauschalen für die Reisezeit etc. werden vom Auftragnehmer zusätzlich dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Reisekosten werden nach Vereinbarung berechnet. Notwendige Zwischenübernachtungen gehen zulasten des Auftraggebers. Reisezeit wird auf der Grundlage vom geltenden Stundensatz zu 1⁄2 in Rechnung gestellt. Es sei denn, es wird anders vereinbart. Die Reise- und Unterbringungskosten werden unverändert bzw. anteilig (bei Anreise nicht ab Berlin) in Rechnung gestellt.
§10 Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden netto zzgl. der geltenden Umsatzsteuer mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb der o.g. Frist fällig. Evtl. vom Auftraggeber geleistete Vorschüsse und Abschlagszahlungen werden verrechnet.
§ 11 Einwendungen und verspätete Zahlungen
Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich, mit ausreichender Begründung geltend zu machen. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis der Rechnung und der zugehörigen Forderungen.
Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, ist ACC jederzeit berechtigt, die weitere Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung einzustellen. Alle bis dahin getätigten Buchungen von z.B. Flugtickets und andere Reisekosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§12 Umgang mit Terminabsagen
Eine Absage durch den Auftraggeber ist kostenfrei bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich.
Die Erstattung der bereits angefallenen Reisekosten ist in §13 geregelt.
Sollte höhere Gewalt, Krankheit etc. die ACC an der Erbringung der Dienstleistung hindern, erfolgt diese an einem Ersatztermin, der zw. dem Auftraggeber und ACC vereinbart werden muss. In diesem Fall besteht keine Schadensersatzpflicht durch ACC für jegliche Ausfälle.
§13 Rücktrittserklärung
Bei einer Rücktrittserklärung von einer Schulung, die spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben.
Wird bis zum 7. Tag vor Beginn einer Veranstaltung mit einer Veranstaltungsdauer länger als 3 Monaten der Rücktritt erklärt, wird ein anteiliger Preis in Höhe von 3 Monaten erhoben (vorbehaltlich anderer Regelungen von fördernden Stellen). Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht (BGB) bleibt hiervon unberührt.
Bei einer Rücktrittserklärung von einem Beratungsvertrag beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. Abweichungen davon müssen vereinbart werden. Die ACC verzichtet nicht auf die zu erwartende Honorare für die Zeit bis zum Kündigen. Alle gebuchten Tickets und allen angefallenen Reisekosten werden in Rechnung gestellt.
Rahmenverträge haben eine feste Laufzeit. Bei der frühzeitigen Kündigung ist der Auftraggeber schadensersatzpflichtig, und zwar in Höhe von zu erwartenden, aber entgangenen Honorare wie im Rahmenvertrag vereinbart. Im Falle einer Insolvenz erlöschen alle Verträge automatisch und die Dienstleistungserbringung wird eingestellt. Kündigungsgründe aus dem wichtigen Grund gem. BGB bleiben davon unberührt.
§14 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Die ACC behält sich jedoch vor, eine Klage vor jedem anderen Gericht zu erheben. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland hat Vorrang.
§15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.